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Dos und Don’ts der Kindererziehung in Deutschland

Eltern haben die gesetzliche Pflicht, ihre Kinder zu beaufsichtigen („Aufsichtspflicht“). Diese
Dazu gehört, die Kinder vor Schaden zu bewahren und dafür zu sorgen, dass sie anderen keinen Schaden zufügen. Das heißt aber nicht, dass Eltern ihre Kinder ständig beaufsichtigen müssen.
Kinder ständig beaufsichtigen müssen. Sie dürfen sie auch selbständig spielen lassen. Eltern
Grundsätzlich müssen Eltern selbst entscheiden, wie viel Aufsicht ihre Kinder benötigen – je nach Reifegrad, Persönlichkeit, Charakter und Umgebung. So ist es kein Problem, dass Kind kurz alleine auf der Krabbelmatte spielen zu lassen.

Es hängt auch davon ab, wie lange das Kind allein bleiben muss und wo es sich gegebenenfalls Hilfe holen kann.

Es ist sehr heikel, ältere Geschwister zu bitten, auf jüngere aufzupassen, es sei denn, es besteht ein
großer Altersunterschied zwischen ihnen besteht. Zwischen dem Alter von 10-15 Jahren erreichen Kinder schließlich ein Niveau logischen Denkens, der Wahrnehmung und der Konzentration ein Niveau, das mit dem eines Erwachsenen vergleichbar ist und sind daher in der Lage, mögliche Gefahren zu beurteilen. Sobald sie jedoch in der Pubertät sind, neigen viele Teenager jedoch eher mit sich selbst beschäftigt und/oder bereit, Risiken einzugehen.

Noch jüngere Kinder sind nicht in der Lage, Gefahren wirklich wahrzunehmen und haben daher nicht die
Fähigkeiten und Ressourcen, um Verantwortung für ein jüngeres Geschwisterkind zu übernehmen.

Alleine Ausgehen

Kino: In der Regel gelten Altersbeschränkungen für Filme ab 6, 12, 16 oder 18 Jahren, unabhängig davon, ob ein Erwachsener ein Kind begleitet oder nicht. Ausnahmen: Kinder ab 6 Jahren dürfen
einen Film ab 12 Jahren sehen, wenn ein Erziehungsberechtigter anwesend ist. Kinder unter 14 Jahren
müssen von einem Erwachsenen begleitet werden, wenn der Film nach 20 Uhr endet oder wenn sie unter 16 Jahre alt sind und der Film nach 22 Uhr endet, oder wenn sie unter 18 Jahre alt sind und der Film nach Mitternacht endet.

Draußen im Freien: Die Eltern entscheiden, wann ihre Kinder nach Hause kommen müssen. Es gibt keine Gesetze und Vorschriften, außer der Aufsichtspflicht (siehe Kinder allein zu Hause lassen
allein zu Hause)

Kneipen, Nachtclubs und Spielhallen: Kinder unter 16 Jahren dürfen nur dann in
einen Nachtclub (Disco) nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gehen. Von 16-18 Jahren dürfen Jugendliche bis Mitternacht in eine Diskothek gehen, länger, wenn sie von einem Erwachsenen
Aufsicht (unterschriebenes Papier). Ausnahmen gibt es für die Schule und andere öffentliche Veranstaltungen für Teenager. Für den Zutritt zu Spielhallen muss man über 18 Jahre alt sein.
Kinder und Jugendliche dürfen zwischen 5 und 23 Uhr eine Kneipe betreten, wenn sie
ein Getränk oder Essen kaufen wollen. Ausnahmen: Kneipen, die viele Spielautomaten haben
Automaten haben oder auch als Nachtclub betrieben werden.

Konzerte: Keine Alters-/Zeitbeschränkung, jedoch ist eine elterliche Erlaubnis erforderlich, um ein Konzert zu besuchen.
Konzert.

Online

Der Jugendschutz in Deutschland macht auch vor der „neuen“ Onlinewelt nicht halt. So sind Sportwetten wie auf NetBet sportwetten online ganz klar erst ab Volljährigkeit (18) erlaubt. Die Anbieter prüfen dies auch, um Strafen zu vermeiden. Doch gerade bei unseriösen Anbietern geschieht dies nicht. Hier sollten Eltern mit ihren Kindern ein Gespräch suchen, um sie über die Gefahren des Internets aufzuklären. Spezielle Software um unerwünschte Seiten auszuschließen kann auch eine Möglichkeit sein.